1047 InvestorenwettbewerbWettbewerb
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Frick
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An der Widengasse besass die Gemeinde Frick ein Areal in der Grösse von 4339 Quadratmetern, das während Jahren nur als Parkplatz genutzt worden war. Da die Gemeinde dieses Areal für ihre eigenen Bedürfnisse nicht benötigte, beschloss sie, diese «Brache» in der Dorfmitte an einen Investor zu verkaufen. Um sich ein Bild über die Vorstellungen des künftigen Eigentümers wie von deren städtebaulichen Auswirkungen machen zu können, schrieb sie einen Investorenwettbewerb aus.

Das Büro Bäumlin+John AG beteiligte sich an diesem Ideen-Wettbewerb. Im Fokus seines Entwurfes standen die zwei durch die Widengasse getrennten Parzellen A und B und deren Umgebung. Bei seinem Entwurf orientierte sich das Büro an zwei signifikanten typologischen Erscheinungen des Quartiers. Die erste: Entlang der Widengasse wurden die Häuser einst senkrecht zur Strasse gebaut – im Gegensatz zur Hauptstrasse, wo sie beidseitig in einer langen Reihe zusammengebaut sind. Die zweite: Zwischen dieser Häuserzeile an der Hauptstrasse und dem nördlich der Sissle gelegenen Einfamilienhausquartier entstand Raum für verdichtetes Bauen.

Auf diese zwei Typologien reagiert das Büros Bäumlin+John AG und setzt mit der Schaffung eines neuen Kerns einen städtebaulichen Akzent. Auf der Parzelle A schlägt sein Entwurf parallel zur Widengasse ein langes Wohn- und Geschäftshaus vor. Sein Kopfbau steht senkrecht zur Widengasse und zieht sich den Widenweg entlang. Bei der Parzelle B hingegen werden die Gebäude senkrecht zur Strasse gestellt. Dadurch entsteht neu um das alte Gemeindehaus ein klar definierter Platz, der zu einem wichtigen Scharnier wird zwischen der alten und neuen Kernzone. Mit dieser Ausrichtung der Gebäude werden auch die bestehenden Querverbindungen aufgenommen und weiter entwickelt. Dazwischen entstehen auf beiden bebauten Gebiete weitere neue Plätze und Begegnungszonen.

Vorgeschlagen hat das Büro Bäumlin+John AG auch ein klares Begrünungskonzept. Zentral aber ist seine verkehrstechnische Vision. Die Widengasse soll zur 30er-Zone erklärt werden, während der neu gestaltete Widenplatz selbst – er bietet sich bei dieser Gestaltung als Begegnungszone an – künftig nur noch mit 20 km / h befahren werden darf. Indem das Gebiet vor dem Kopfbau ebenfalls zu einem Teil der Mobilitätszone wird, sind alle Querverbindungen für sämtliche Verkehrsteilnehmer gefahrlos gewährleistet. Oberirdisch werden künftig 34 öffentliche Parkplätze angeboten 16 weitere in einer Tiefgarage.

Der Entwurf sieht vor, die beiden Gebäude mit einem gemeinsamen Untergeschoss zu verbinden. Das Erdgeschoss des viergeschossigen Zeilenhauses auf der Parzelle A ist für die öffentliche wie gewerbliche Nutzung vorgesehen, während die oberen Geschosse ausschliesslich mit Wohnungen ausgebaut werden. Das Punkthaus schliesslich, am Rand der Parzelle B stehend, markiert deren klar definierten Abschluss. Auch bei diesem Gebäude ist das Erdgeschoss für öffentliche und gewerbliche Nutzungen vorgesehen, die drei Obergeschosse wie die Attika hingegen als Wohnbereich.


Auftraggeber: Gemeinde Frick
Wettbewerb: 2013